Teilnahmebedingungen – Bandcontest IdeenExpo
Bandcontest IdeenExpo
Bewerbungsphase: 23. März – 20. April 2026
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Bandcontests IdeenExpo ist:
Veranstalter
IdeenExpo GmbH
Anschrift
Kirchwender Str. 17, 30175 Hannover
Kontakt
bandcontest@ideenexpo.de
§ 2 Gegenstand des Wettbewerbs
Im Rahmen der IdeenExpo wird ein Bandcontest ausgeschrieben. Teilnehmende Bands bewerben sich durch Einreichen eines Audio-Snippets. Aus allen Einsendungen wählt eine interne Jury die fünf besten Bands aus, die anschließend einem öffentlichen Online-Voting unterzogen werden. Die Gewinnerband erhält die Möglichkeit, bei der IdeenExpo live aufzutreten.
§ 3 Ablauf und Zeitplan
Zeitraum / Datum – Meilenstein
- 23. März 2026 – Start der Bewerbungsphase (ggf. Medieninterviews)
- 23. März – 19. April 2026 – Bewerbungsphase: Upload der Audio-Snippets
- 20. April 2026 – Internes Voting / Vorauswahl durch die Jury
- 29. April 2026 – Bekanntgabe der Top 5 Bands und Start des öffentlichen Online-Votings
- 10. Mai 2026 – Ende des Online-Votings
- 13. Mai 2026 – Bekanntgabe der Gewinnerband
§ 4 Teilnahmeberechtigung
4.1 Persönliche Voraussetzungen
Zur Teilnahme am Bandcontest sind Bands berechtigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alle Bandmitglieder haben ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Mindestens ein Bandmitglied ist zum Zeitpunkt der Bewerbung zwischen 16 und 35 Jahre alt.
- Die Teilnahme ist kostenlos.
4.2 Minderjährige Teilnehmende
Bei minderjährigen Teilnehmenden (Bandmitglieder unter 18 Jahren) ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Veranstalter behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis anzufordern.
4.3 Ausschluss
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters.
- Bands, die falsche Angaben bei der Bewerbung machen.
- Bands, die durch Manipulation des Votings oder anderweitige unzulässige Mittel versuchen, das Ergebnis zu beeinflussen.
§ 5 Bewerbung und Einsendung
5.1 Bewerbungsweg
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf der Webseite der IdeenExpo. Eine Bewerbung per E-Mail oder postalisch ist nicht möglich.
5.2 Erforderliche Angaben
Mit der Bewerbung sind folgende Angaben und Inhalte einzureichen:
- Bandname
- Spotify-Link zum Künstlerprofil
- Social-Media-Link (z. B. Instagram, Facebook)
- Kurzer Beschreibungstext (max. 100 Zeichen)
- Eine Soundprobe (Audio-Snippet, max. 15 Sekunden, Format MP3 oder WAV)
- Ein Bandfoto (Format JPG oder PNG, mind. [X] px Auflösung)
- Vor- und Nachname der Kontaktperson sowie deren E-Mail-Adresse
5.3 Bewerbungsfrist
Bewerbungen können ausschließlich im Zeitraum vom 23. März 2026 bis zum 19. April 2026 (23:59 Uhr) eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist ist eine Bewerbung nicht mehr möglich.
5.4 Vollständigkeit
Unvollständige Bewerbungen oder solche, die den technischen Anforderungen nicht entsprechen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückmeldung bei unvollständigen Einreichungen besteht nicht.
§ 6 Auswahlverfahren und Jury
6.1 Interne Vorauswahl
Alle fristgerecht eingereichten Bewerbungen werden zunächst intern durch eine Jury bewertet. Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Veranstalters. Die Jury ist nicht öffentlich besetzt. Sie bewertet die eingereichten Audio-Snippets nach künstlerischen und inhaltlichen Kriterien. Eine Begründung der Entscheidungen erfolgt nicht.
Bis zum 29. April 2026 werden die fünf besten Bands (Top 5) ermittelt und bekannt gegeben.
6.2 Öffentliches Online-Voting
Die fünf nominierten Bands werden ab dem 29. April 2026 in der App der IdeenExpo für ein öffentliches Voting freigeschaltet. Das Voting läuft bis zum 10. Mai 2026 (23:59 Uhr).
Für das Voting gelten folgende Regeln:
- Jede abstimmungsberechtigte Person darf einmal abstimmen.
- Mehrfachstimmen durch technische Hilfsmittel (z. B. automatisierte Skripte, VPN-Manipulation) sind unzulässig.
- Der Veranstalter behält sich vor, auffällige Stimmhäufungen zu prüfen und im Verdachtsfall Stimmen zu annullieren oder Bands vom Wettbewerb auszuschließen.
- Die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen liegt ausschließlich beim Veranstalter. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.3 Bekanntgabe
Die Gewinnerband wird am 13. Mai 2026 auf den offiziellen Kanälen der IdeenExpo bekannt gegeben. Die Gewinnerband wird zudem direkt durch den Veranstalter benachrichtigt.
§ 7 Gewinn
Die Gewinnerband erhält:
- Einen Auftritt als Pre-Act am ersten Konzertabend der IdeenExpo (20. Juni 2026, Hannover) vor Live-Publikum.
- Details zu Auftrittsdauer, technischer Ausstattung und Ablauf werden nach der Bekanntgabe direkt mit der Gewinnerband abgestimmt.
Ein Anspruch auf Übernahme von Reise-, Unterbringungs- oder sonstigen Kosten besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Eine Barauszahlung des Gewinns oder ein Ersatz durch eine andere Leistung ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Bestätigung der Rechteinhaberschaft
Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigen die Teilnehmenden, dass:
- sie alleinige Inhaber sämtlicher Rechte (insbesondere Urheberrechte) an dem eingereichten Material sind,
- das Material keine Rechte Dritter (z. B. Samplings, Fremdkompositionen, lizenzpflichtiges Tonmaterial) verletzt,
- keine Ansprüche Dritter in Bezug auf das eingereichte Material bestehen.
- die eingereichten Audio-Inhalte nicht ganz oder teilweise unter Verwendung von Künstlicher Intelligenz (z. B. KI-generierte Musikstücke oder KI-generierte Kompositionen) erstellt wurden.
Dies gilt ausdrücklich auch für eingereichte Bildmaterialien (z. B. Bandfotos). Die Teilnehmenden bestätigen, dass sie die erforderlichen Rechte an den hochgeladenen Fotos besitzen oder diese mit ausdrücklicher Genehmigung der Urheber einreichen.
Für Ansprüche Dritter, die aus einer Rechtsverletzung durch eingereichte Inhalte entstehen, haften ausschließlich die jeweiligen Teilnehmenden. Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Bewerbungen ohne Begründung zu disqualifizieren.
8.2 GEMA und Leistungsschutzrechte
Mit der Einreichung bestätigen die Teilnehmenden außerdem, dass:
- das eingereichte Audiomaterial entweder vollständig frei von GEMA-Pflichten ist (z. B. weil es sich um eigenes, nicht bei der GEMA gemeldetes Material handelt), oder
- sämtliche erforderlichen Rechte und Genehmigungen der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften für die Nutzung im Rahmen dieses Wettbewerbs – insbesondere für die öffentliche Zugänglichmachung in der IdeenExpo-App und auf der Webseite – vorliegen.
Die Teilnehmenden stellen die IdeenExpo GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der GEMA, frei, die aus der Nutzung der eingereichten Inhalte im Rahmen des Wettbewerbs entstehen. Der Veranstalter übernimmt keine GEMA-Gebühren für eingereichte Bewerbungsinhalte.
Hinweis: Für den Live-Auftritt der Gewinnerband bei der IdeenExpo gelten die bestehenden GEMA-Vereinbarungen des Veranstalters für die Gesamtveranstaltung. Details werden mit der Gewinnerband gesondert abgestimmt.
8.3 Veröffentlichung der eingereichten Inhalte – Einwilligungspflicht
Die eingereichten Inhalte – insbesondere Audio-Snippet, Bandfoto, Bandname und Beschreibungstext – werden im Rahmen des öffentlichen Online-Votings in der IdeenExpo-App sowie ggf. auf der Webseite und in den Social-Media-Kanälen des Veranstalters veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist fester Bestandteil des Wettbewerbsformats.
Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung der Teilnehmenden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist im Bewerbungsformular gesondert zu erteilen. Ohne diese Einwilligung ist eine Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich.
Sind Bandmitglieder zum Zeitpunkt der Bewerbung minderjährig (unter 18 Jahren), ist zusätzlich die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der jeweiligen gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigten) zur Veröffentlichung der eingereichten Inhalte erforderlich. Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Nachweise anzufordern. Ohne diese Einwilligung kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Die Einwilligung zur Veröffentlichung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (z. B. per E-Mail an bandcontest@ideenexpo.de). Im Falle eines Widerrufs ist eine weitere Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Veröffentlichungen bleibt hiervon unberührt.
8.4 Einräumung von Nutzungsrechten
Mit der Einreichung der Bewerbung und Erteilung der Einwilligung gemäß § 8.2 räumen die Teilnehmenden der IdeenExpo GmbH unwiderruflich für die Dauer des Wettbewerbs und seiner Kommunikation folgende einfache, nicht exklusive Nutzungsrechte an den eingereichten Inhalten (Audio-Snippet, Bandfoto, Bandname, Beschreibungstext) ein:
- Recht zur Vervielfältigung und Speicherung auf den Servern und Systemen des Veranstalters
- Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung im Internet (insbesondere in der IdeenExpo-App, auf der Webseite und in Social-Media-Kanälen des Veranstalters)
- Recht zur Bearbeitung, soweit dies für die technische Darstellung erforderlich ist (z. B. Größenanpassung von Fotos, Komprimierung von Audiodateien)
- Recht zur Nutzung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit rund um den Bandcontest
Die Nutzungsrechte sind auf den beschriebenen Zweck und Zeitraum begrenzt. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine kommerzielle Verwertung der eingereichten Inhalte, bedarf der gesonderten schriftlichen Einwilligung der Band. Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Inhalte aus der öffentlichen Darstellung entfernt, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
§ 9 Datenschutz
9.1 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Bandcontests erhebt und verarbeitet der Veranstalter folgende personenbezogene Daten:
- Name und Kontaktdaten der anmeldenden Person
- Bandname
- Altersnachweise der Bandmitglieder (ggf.)
- Das eingereichte Audio-Snippet
9.2 Zweck und Rechtsgrundlage
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Bandcontests verarbeitet. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen).
Sofern ein öffentliches Voting mit Namensnennung der Bands oder eine Veröffentlichung der Audio-Inhalte erfolgt, wird hierfür eine gesonderte Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt.
9.3 Datenweitergabe
Die eingesandten Bewerbungen (inkl. Audio-Snippets) werden ausschließlich an die Jury-Mitglieder weitergegeben, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Wettbewerbs erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung.
9.4 Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9.5 Betroffenenrechte
Teilnehmende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Anfragen können an bandcontest@ideenexpo.de gerichtet werden. Es besteht zudem das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters auf https://www.ideenexpo.de/datenschutz-haftungsausschluss zu finden.
§ 10 Bild- und Tonrechte
Für die Bewerbungsphase ist keine gesonderte Einwilligung für Bild- und Tonrechte erforderlich.
Für Finalisten und den Auftritt bei der IdeenExpo gilt: Der Veranstalter sowie beauftragte Medienpartner können Foto- und Videoaufnahmen des Auftritts erstellen und für PR-Zwecke, Dokumentationen und die Öffentlichkeitsarbeit rund um die IdeenExpo verwenden. Die Einwilligung hierzu wird mit der Finalisten-Benachrichtigung gesondert eingeholt.
§ 11 Haftung und Gewährleistung
Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
Von diesem Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für:
- Technische Störungen bei der Übertragung oder Speicherung der eingereichten Bewerbungen.
- Verluste oder Beschädigungen eingereichter Dateien durch technische Fehler.
- Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben der Teilnehmenden entstehen.
Die Teilnahme erfolgt im Übrigen auf eigenes Risiko. Der Veranstalter empfiehlt, eingereichte Dateien lokal zu sichern.
§ 12 Änderungsvorbehalt und vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere wenn ein ordnungsgemäßer Ablauf aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht sichergestellt werden kann. In diesem Fall werden Teilnehmende über die Webseite oder per E-Mail informiert. Ansprüche auf Entschädigung oder Schadenersatz bestehen nicht.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sofern zulässig, ist Gerichtsstand Hannover.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2026
