Stellenangebot
Justizfachwirt/in (m/w/d)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Allgemeine Informationen
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Wer wir sind:
Oberlandesgericht Celle und viele Amtsgerichte und Landgerichte
Was dich erwartet:
Das Oberlandesgericht Celle bildet zur/zum Justizfachwirt/-in (m/w/d) aus.
Justizfachwirte / Justizfachwirtinnen sind als Beamte/-innen des 2. Einstiegsamts der Laufbahngruppe 1 (Fachrichtung Justiz) bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Zu den Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung von Akten, Umgang mit dem Publikum, Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Anordnung von Zustellungen und Ladungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle, Schreibarbeiten sowie die Berechnung von Gerichtskosten. Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Zur Laufbahn des ehemaligen mittleren Justizdienstes gehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage.
Die Justizfachwirtausbildung dauert zwei Jahre und 6 Monate und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an Amtsgerichten absolviert. Als Ausbildungsstandorte kommen u. a. Bückeburg, Hannover, Hameln, Hildesheim, Lüneburg, Celle, Cuxhaven, Uelzen, Stade, Tostedt, Verden, Syke oder Walsrode in Betracht. Unterbrochen werden die berufspraktischen Ausbildungsteile durch zwei 4-monatige Lehrgänge bei den Landgerichten Hannover, Lüneburg oder Verden (Aller). Es wird ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen.
Justizfachwirte / Justizfachwirtinnen sind als Beamte/-innen des 2. Einstiegsamts der Laufbahngruppe 1 (Fachrichtung Justiz) bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Zu den Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung von Akten, Umgang mit dem Publikum, Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Anordnung von Zustellungen und Ladungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle, Schreibarbeiten sowie die Berechnung von Gerichtskosten. Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Zur Laufbahn des ehemaligen mittleren Justizdienstes gehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage.
Die Justizfachwirtausbildung dauert zwei Jahre und 6 Monate und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
Praxis I - 4 Monate
Lehrgang I - 4 Monate
Praxis II - 10 Monate
Lehrgang II - 4 Monate
Praxis III - 8 Monate
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an Amtsgerichten absolviert. Als Ausbildungsstandorte kommen u. a. Bückeburg, Hannover, Hameln, Hildesheim, Lüneburg, Celle, Cuxhaven, Uelzen, Stade, Tostedt, Verden, Syke oder Walsrode in Betracht. Unterbrochen werden die berufspraktischen Ausbildungsteile durch zwei 4-monatige Lehrgänge bei den Landgerichten Hannover, Lüneburg oder Verden (Aller). Es wird ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen.
Was du mitbringen solltest:
Persönliche Anforderungen:
- hohe Berufsmotivation
- sichere Rechtschreibkenntnisse
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Belastbarkeit und Wahrung professioneller Distanz
- Konflikt- und Problemlösefähigkeit
- Analysefähigkeit/Kombinatorisches Denken
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Gewissenhaftigkeit
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer
- eine Realschule erfolgreich besucht hat,
- eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
In jedem Fall ist Voraussetzung, dass im Grundsatz das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet ist (§ 16 NLVO).
- hohe Berufsmotivation
- sichere Rechtschreibkenntnisse
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Belastbarkeit und Wahrung professioneller Distanz
- Konflikt- und Problemlösefähigkeit
- Analysefähigkeit/Kombinatorisches Denken
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Gewissenhaftigkeit
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer
- eine Realschule erfolgreich besucht hat,
- eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
In jedem Fall ist Voraussetzung, dass im Grundsatz das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet ist (§ 16 NLVO).
Was wir dir bieten:
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Zur Laufbahn des ehemaligen mittleren Justizdienstes gehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage.
Ansprechpartner
Cedric Henze
Kontaktmöglichkeiten