Stellenangebot
Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Allgemeine Informationen
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Wer wir sind:
Wir sind die niedersächsische Justizverwaltung
Was dich erwartet:
Die niedersächsische Justizverwaltung bildet zur/zum Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d) aus.
Gerichtsvollzieher/-innen sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (Fachrichtung Justiz), die bei den Amtsgerichten tätig sind.
Sie sind für Vollstreckungsaufgaben zuständig. Hierzu gehören zum Beispiel
Pfändungen,
Versteigerungen von beweglichen Sachen,
Zustellungen und
die Abnahme der Vermögensauskunft von zahlungsunfähigen Schuldnern.
Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher stellt damit eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz dar. Von ihrem/seinem Geschick hängt es oft ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, in ihren berechtigten Erwartungen an die Justiz nicht enttäuscht wird.
Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher regelt ihren/seinen Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört, dass sie/er an dem Amtssitz - also nicht im Gericht selbst - ein Geschäftszimmer hält und ggfs. zur Unterstützung Bürohilfen beschäftigt.
Gerichtsvollzieher/-innen sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (Fachrichtung Justiz), die bei den Amtsgerichten tätig sind.
Sie sind für Vollstreckungsaufgaben zuständig. Hierzu gehören zum Beispiel
Pfändungen,
Versteigerungen von beweglichen Sachen,
Zustellungen und
die Abnahme der Vermögensauskunft von zahlungsunfähigen Schuldnern.
Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher stellt damit eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz dar. Von ihrem/seinem Geschick hängt es oft ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, in ihren berechtigten Erwartungen an die Justiz nicht enttäuscht wird.
Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher regelt ihren/seinen Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört, dass sie/er an dem Amtssitz - also nicht im Gericht selbst - ein Geschäftszimmer hält und ggfs. zur Unterstützung Bürohilfen beschäftigt.
Was du mitbringen solltest:
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und beginnt regulär am 1. Juni eines jeden Jahres. Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der Justiz tätig sind, dauert die Ausbildung ggf. nur 18 Monate und beginnt damit erst am 1. Dezember eines jeden Jahres. Die theoretische Ausbildung findet beim Landgericht bzw. Amtsgericht Hannover statt. Die praktische Ausbildung wird an Amtsgerichten des OLG-Bezirks Celle durchgeführt. Eine heimatnahe Ausbildung wird in der Regel versucht zu ermöglichen.
Der Beruf erfordert
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird zudem ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die Belange der Anwärterinnen und Anwärter und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen.
Zur Gerichtsvollzieherausbildung kann zugelassen werden, wer
eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat und
sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat,
- im Grundsatz - das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entspricht.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Laufbahn des mittleren Justizdienstes, der ehemaligen Laufbahn des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Der Beruf erfordert
vielseitige Fachkenntnisse,
hohe Leistungsbereitschaft,
Zuverlässigkeit,
gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen.
Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird zudem ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die Belange der Anwärterinnen und Anwärter und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen.
Zur Gerichtsvollzieherausbildung kann zugelassen werden, wer
eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat und
sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat,
- im Grundsatz - das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entspricht.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Laufbahn des mittleren Justizdienstes, der ehemaligen Laufbahn des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Was wir dir bieten:
Ein Beamtenverhältnis auf probe mit guten Übernahmechancen
Ansprechpartner
Cedric Henze
Kontaktmöglichkeiten